Muss der SVW um den Finaleinzug bangen?

Bislang unbekannte Regel könnte dem SV Waltershofen zum Verhängnis werden und den Finaltraum platzen lassen!

Am Gründonnerstag war der Jubel in Waltershofen noch riesengroß. Durch einen 4:0-Sieg gegen den TuS Königschaffhausen zog der SVW zum ersten Mal seit Menschengedenken in das Bezirkspokal-Finale ein. Dachte man bis jetzt …

Doch nun ist eine bislang eher unbekannte und vermutlich totgeschwiegene Sonderregel in den Statuten des Fußballbezirks Freiburg aufgetaucht, die bei den wahrscheinlich jetzt noch siegestrunkenen Waltershofenern im Abgang vielleicht einen schlimmen Kater verursachen könnte.
Die besagte Regel gilt nur für den Bezirkspokal-Wettbewerb. Dort steht unter Paragraph 08, Absatz 15a (§ 08/15a BPARStvg.) folgendes Statut, welches hinzugefügt wurde, als vor einigen Jahren eine namhafte regionale Brauerei als Namenssponsor in den Wettbewerb eingestiegen ist:

Ersten Hochrechnungen zufolge wurde beim Pokalspiel deutlich mehr Schorle als Bier getrunken. Der TuS Königschaffhausen hat nun bis heute abend um 23:59 Uhr die Möglichkeit, gegen die Wertung des Spiels Einspruch einzulegen. So könnten die Kaiserstühler eventuell doch noch am grünen Tisch – oder besser „am grünen Tresen“ – ins Pokalfinale einziehen. Dies ist für den SVW umso bitterer, da es insbesondere die Gäste vom Kaiserstuhl und deren Anhang waren, die deutlich zum Schorle-Konsum auf dem Waltershofener Kickplatz beigetragen haben.

Bislang konnte weder bei den beiden beteiligten Vereinen noch auf Verbandsebene ein Offizieller für eine Stellungnahme angetroffen werden. Allerdings hatte Fritz Zimmermann, der Social Media-Beauftragte des Fußballbezirks Freiburg und absoluter Kenner der Szene, den Braten bereits am Spieltag gerochen und hat uns dieses Video zugespielt:

Nun heißt es auf Waltershofener Seite also abwarten und Tee trinken. Oder vielleicht besser Bier trinken, um nachträglich die Theken-Statistik noch ein bißchen aufzubessern. Klar ist aber, wer zugelassen hat, dass diese Schnapsidee Einzug ins Regelwerk hält, der kann zu jenem Zeitpunkt nicht ganz nüchtern gewesen sein.

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